Daten können in allen gängigen Formaten wie Excel, Word, pdf, xml, flatfile, EDIFACT oder als IDoc eingeliefert werden.
Was ist eine elektronische Signatur?Eine elektronische Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift bei einem elektronischen Dokument.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung? Die Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur werden im §2 Nr.3 SignaturGesetz geregelt.
Die Signierung erfolgt durch einen Zertifizierungsdiensteanbieter, der ein Signaturzertifikat erstellt.
Ein akkreditierter Zertifizierungsanbieter wurde von der Bundesnetzagentur überprüft.
Die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung ist die höchste Sicherheitsstufe, die bei einer
elektronischen Signatur erreicht werden kann. Nur diese Form der Signatur wird von DicaServ verwendet.
Um zum Abzug der Vorsteuer berechtigt zu sein, verlangt das UStG in Deutschland eine qualifizierte elektronisch Signatur auf elektronisch übermittelten Rechnungen.
Wofür benötigt man ein Verifikationsprotokoll?Ein Verifikatonsprotokoll dokumentiert, ob das Signaturzertifikat zum Zeitpunkt der Signatur gültig war und ob das
Dokument seit Anbringung der Signatur verändert wurde. Zudem wird festgehalten, ob der Aussteller der Signatur der
Rechnungsaussteller oder ein Bevollmächtigter war.
Das Verifikationsprotokoll ist ein revisionssicheres Prüfdokument.